ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN der Marke NEULAND - Das massive Passivhaus
nachstehend NEULAND HAUS
(vom 05.01.2010/Version 01/10)
- Allen unseren Liefergeschäften liegen diese Bedingungen zugrunde.
- Sämtliche von uns erstellten Pläne und Offerte bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht und auf ihrer Grundlage oder mit ihrer Hilfe keine anderen Bauten ausgeführt werden.
- Die Einreichpläne, Baubeschreibung und Ansuchen für die Baubewilligung werden dem Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen wie Grundbuchsauszug, Lageplan, Kanalplan, Höhenplan sind vom Auftraggeber beizubringen. Evt. anfallende
Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. - Die angegebenen Liefertermine sind Richtwerte, die im zumutbaren Ausmaß über- oder unterschritten werden können. NEULAND HAUS wird dann, wenn die tatsächliche Lieferfrist-Überschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch bis zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.
- Es wird dem Bauherrn (Auftraggeber) unbedingt empfohlen, ab Übergabe des Rohbaues eine Rohbauversicherung abzuschließen, da das Risiko ab Übergabe in einem Brandfall, Sturmschaden sowie anderer Ereignisse, höhere Gewalt durch die Versicherung der Bauherrschaft abzudecken ist. ACHTUNG: Bei großformatigen Gläsern/Fenstern ist die Deckung mit der Versicherung zu klären.
- Die Versicherung ist vom Bauherrn (Auftraggeber) ab dem Zeitpunkt des Ausbaues auf die neuen Werte zu melden, da sonst im Schadensfall nur der Wert des Rohbaues gedeckt ist.
- Werden vom Bauherrn (Auftraggeber) Helfer beigestellt, so sind diese von ihm durch eine „kurzfristige Unfallversicherung ohne Namensnennung“ bei einer der eigenen Versicherungen des Bauherrn (am besten jene, die die Rohbauversicherung erhält) gegen Invalidität oder Unfalltod zu versichern.
- Allgemeine Zahlungsbedingungen:
- Bereitstellung einer Bankgarantie über die gesamte Auftragssumme bzw. bei vorheriger Anzahlung über den noch offenen Betrag 2 Monate vor Baubeginn oder lt. Vereinb. Zahlungsplan
- Zusätzliche, über den bei Vertragsabschluss fixierten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen und Lieferungen können monatlich verrechnet werden.
- Zahlungskondition:
Teilrechnungen: 10 Werktage netto
Schlussrechnung: 10 Werktage netto - Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Werden zusätzliche Positionen nach Vertragsabschluss beauftragt, so wird dieser Betrag der vorletzten Rechnung hinzugerechnet, sodass die Höhe der Bankgarantie unverändert bleibt.
- Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, sind wir berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise nach oben oder unten anzupassen, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde (z. B. Fixpreis).Sollte sich während der Zeit der Auftragsunterzeichnung bis zur Erfüllung des Vertrages die gesetzliche Mehrwertsteuer ändern, so ist NEULAND HAUS verpflichtet, auf den geänderten Wert zu korrigieren. Weiters möchten wir festhalten, dass Repräsentanten von NEULAND HAUS nicht inkassoberechtigt sind.
- Bei vom Auftraggeber zu vertretender (verschuldeter) bzw. unbegründeter Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziel sind wir berechtigt, den Bau einzustellen. Die Kosten dieser Einstellung und die sich daraus ergebenden
Bauverzögerungen sind vom Bauherrn zu tragen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der
banküblichen Verzugzinsen und übernimmt auch alle eventuell entstehenden Kosten einer Einziehung der offenen Beträge. Die Baueinstellung wird schriftlich mitgeteilt. - Zahlungsverzug:
Zahlungsverzug tritt ab dem Tag der Fälligkeit (entsprechend der vereinbarten Zahlungskonditionen) ein und der Auftraggeber trägt gem. ZinsRÄG (Zinsenrechts-Änderungsgesetz) vom 9.8.2002 die entsprechenden Verzugszinsen sowie allfällige Inkassospesen, deren Höhe sich aus der Verordnung der zulässigen Vergütungen für Inkassoinstitute oder dem Rechtsanwaltstarifgesetz ergeben. - Eine förmliche Teilabnahme zu den festgesetzten Teilzahlungsterminen welche im vereinbarten Zahlungsplan festgehalten sind wird nicht vereinbart.
- Storno:
- Tritt der Kunde, ohne ein vereinbartes oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu haben, vom Kaufvertrag zur Gänze oder von einzelnen Positionen zurück, so ist NEULAND HAUS berechtigt, eine Stornogebühr von 10 % des vollen Kaufpreise des gesamten Auftrages oder der entnommen Teile ohne Schadensnachweis einzufordern.
- Tritt der Kunde ohne ein vereinbartes oder gesetzliches Rücktrittrecht zu haben, innerhalb von 2 Monaten vor Baubeginn vom Kaufvertrag zurück ,so kann NEULAND HAUS entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
- Gravierende Planänderungen (z.B. Dachdrehung, Änderung der Lage der Treppe und dergleichen) sowie komplette Neuplanungen nach Erstellung der Einreichpläne durch den Auftragnehmer sind kostenpflichtig. Nicht kostenpflichtig sind geringfügige Plankorrekturen und Ergänzungen, die sich im Zuge der Detailgespräche, Bemusterung oder Naturmaßnahme der Kellerdecke ergeben
- Der Einreichplan stellt noch keinen endgültigen Ausführungsplan dar und kann von NEULAND HAUS, wenn es aus konstruktiven oder technischen Gründen notwendig ist, geringfügig abgeändert werden. Der endgültige Plan wird, mit Ausführungsplan“ versehen, ca. 3 Wochen vor Baubeginn dem Kunden überreich. Ab diesem Zeitpunkt sind Änderungen, außer es handelt sich die um Behebung von offensichtlichen Fehlern, nicht mehr möglich.
- Die Bauführertätigkeit der Firma NEULAND HAUS gilt ausschließlich für den beauftragten Leistungsumfang. Für Arbeiten inkl. Eigenleistungen des Auftraggebers, die mit der Firma NEULAND HAUS nicht ausdrücklich vereinbart wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Bauführer zu beauftragen.
- Die Fenster-, Haustürbestellung sowie Elektroprojektierung erfolgt ca. 2 Monate vor Montagebeginn. Änderungen an diesen Positionen können daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden.
- Bei Pauschalabschlüssen verbleibt das nach Fertigstellung des Bauwerkes auf der Baustelle befindliche und nicht benötigte Material Eigentum von NEULAND HAUS.
- Die Räume werden „besenrein“ übergeben. Abfall und Restmaterial, sowie Verpackungen jeglicher Art werden von NEULAND HAUS einem, vom Auftraggeber bereit gestelltem Container etc. zugeführt. Die fachgerechte Entsorgung obliegt dem Auftraggeber. Sollte der dieser jedoch eine Säuberung des Objektes wünschen, so hat dieser der Firma NEULAND HAUS einen gesonderten Reinigungs-Entsorgunsauftrag zu erteilen, der gesondert zu honorieren ist.
- Der Bauherr haftet für die Richtigkeit der Grundpunkte
Auf seinem Grundstück. Wird von der Behörde eine Einmessung des Objekts durch einen Geometer verlangt, sind die Kosten hierfür vom Bauherrn zu tragen. - Mehrere Besteller haften zur ungeteilten Hand.
- Bis vollständigen Bezahlung behält sich der Hersteller das Eigentumsrecht vor.
- Für sämtliche technische Punkte, die nicht in den Positionen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen behandelt wurden, sind die einschlägigen Ö-Normen, und für private Bauherrn das allgemein bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz verbindlich.
- Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen, wenn für diese Sachen der Haftungsausschluss nicht ausdrücklich ausgehandelt wurde.
- Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer das errichtete Objekt fotografieren und diese Bilder für Werbezwecke verwenden darf.
- Sollten Bestimmungen aus diesen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die gültigen Auftragsbedingungen in Kraft.
- Gerichtsstand bei Aufträgen zwischen Kaufleuten ist das zuständige Gericht in Schärding, Gerichtsstand bei Aufträgen mit Privatpersonen ist gem. dem Konsumentenschutzgesetz
das zuständige Gericht des Beklagten.
(Von der Arbeiterkammer geprüft).
